Nebeneinkommen in Deutschland: Monatsgrenzen, Minijob und Arbeitszeit
Nebeneinkommen mit 5–40 Wochenstunden: Minijob-Grenzen 2026 und 2027, Hauptjob, Abgaben und Arbeitszeit mit offiziellen Quellen erklärt.

Nebeneinkommen: Wie viel darf ich im Monat verdienen?
Stand: 16. Oktober 2026 · Deutschland. Für Nebeneinkommen gibt es keine allgemeine gesetzliche Monatsobergrenze. Ein Nebenjob darf auch mehr als die Minijob-Grenze einbringen. Entscheidend sind die Art der Tätigkeit, dein Gesamtverdienst, weitere Beschäftigungen, die Arbeitszeit und gegebenenfalls der Bezug von Sozialleistungen. „Nebenjob“ oder „Nebeneinkommen“ bedeutet deshalb weder automatisch Minijob noch steuerfrei.
Bei Pruviso kannst du Nebeneinkommen (Nebenjob), Teilzeit, Vollzeit oder bei tatsächlicher Selbstständigkeit einen Honorarvertrag wählen. Je nach Bedarf, Verfügbarkeit und Auftragslage sind Modelle im Rahmen von 5 bis 40 Stunden pro Woche möglich. Im Arbeitsvertrag wird eine konkrete regelmäßige Wochenstundenzahl vereinbart und aus deinen Bewerbungsangaben automatisch übernommen. Änderungen stimmen beide Seiten vorab ab. Ein bereits vereinbarter Entgeltanspruch entfällt nicht, weil gerade weniger Aufträge verfügbar sind.
Die Minijob-Grenze 2026 und 2027
| Zeitraum | Regelmäßiger durchschnittlicher Bruttoverdienst im Monat | Bei zwölf Monaten Beschäftigung |
|---|---|---|
| 1. Januar bis 31. Dezember 2026 | 603 € | 7.236 € |
| Ab 1. Januar 2027 | 633 € | 7.596 € |
Diese Werte gelten für den Minijob mit Verdienstgrenze. Sie sind keine allgemeine Hinzuverdienstgrenze und kein allgemeiner Steuerfreibetrag. Die Grenze ist an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt. Bei kürzerer Beschäftigungsdauer steht nicht einfach der ganze Jahresbetrag zur Verfügung.
Für die Beurteilung zählt der regelmäßig zu erwartende Verdienst einschließlich vorhersehbarer Sonderzahlungen. Auch ein Startbonus, vereinbarte Zulagen oder zusätzliche vergütete Aufgaben müssen, soweit sie zum Arbeitsentgelt gehören, berücksichtigt werden. Bei schwankendem Verdienst ist eine vorausschauende Gesamtbetrachtung erforderlich. Für gelegentliche unvorhersehbare Überschreitungen bestehen enge gesetzliche Ausnahmen; planmäßig viele Stunden lassen sich dadurch nicht zu einem Minijob machen.
Was bedeuten 20 bis 35 € Stundenlohn für einen Minijob?
Je höher der Stundenlohn ist, desto weniger Stunden passen unter die Minijob-Grenze. Die folgenden Beispiele zeigen die rechnerische Grenze 2026 ohne weitere anrechenbare Zahlungen:
| Vereinbarter Bruttostundenlohn | Rechnerische Stunden pro Monat bei 603 € |
|---|---|
| 20 € | 30,15 Stunden |
| 25 € | 24,12 Stunden |
| 35 € | ca. 17,23 Stunden |
Das sind Monatsstunden, keine Wochenstunden. Fünf Wochenstunden entsprechen im Jahresdurchschnitt etwa 21,67 Monatsstunden. Bei 20 € sind das etwa 433,33 € brutto im Monat, bei 35 € etwa 758,33 € brutto. Fünf Wochenstunden sind daher bei höherem Stundenlohn nicht automatisch ein Minijob. Startbonus und weitere Entgeltbestandteile sind in diesen Rechenbeispielen noch nicht enthalten.
Der Rahmen von 5–40 Wochenstunden beschreibt unterschiedliche Arbeitsmodelle. Er ist keine Zusage, dass jedes Modell in jedem Umfang mit einem Hauptjob oder einem Minijobstatus vereinbar ist. Bei einer Überschreitung wird die Tätigkeit entsprechend den tatsächlichen Voraussetzungen abgerechnet; geleistete Arbeit wird nicht nachträglich unbezahlt, um eine Grenze einzuhalten.
Hauptjob und weitere Nebenjobs
Neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung kann grundsätzlich ein Minijob mit Verdienstgrenze bestehen. Ein zweiter und jeder weitere solcher Minijob werden grundsätzlich mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und – mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung – sozialversicherungspflichtig. Ohne versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung werden die Verdienste mehrerer Minijobs grundsätzlich zusammen betrachtet.
Ein weiterer regulärer Arbeitsvertrag kann auch oberhalb der Minijob-Grenze möglich sein. Für einen nicht pauschal besteuerten zweiten Arbeitslohn gilt beim Lohnsteuerabzug regelmäßig Steuerklasse VI. Die endgültige Steuer richtet sich nach der individuellen Veranlagung. Ein Minijob ist ebenfalls nicht schlechthin abgabenfrei: In der Regel besteht Rentenversicherungspflicht, von der unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Befreiung beantragt werden kann; die Besteuerung kann pauschal oder individuell erfolgen.
Teile weitere Beschäftigungen und spätere Änderungen mit, soweit sie für Arbeitszeit, Abrechnung und Meldungen erforderlich sind. Beachte außerdem bestehende Anzeige- oder zulässige Zustimmungspflichten aus deinem Hauptarbeitsvertrag.
Flexible Arbeitszeit braucht konkrete Vereinbarungen
Bei mehreren Arbeitgebern werden die Arbeitszeiten zusammengerechnet. Grundsätzlich gelten acht Stunden je Werktag, bis zu zehn Stunden nur mit dem gesetzlichen Ausgleich auf durchschnittlich acht Stunden. Nach der Arbeit sind grundsätzlich elf Stunden ununterbrochene Ruhezeit einzuhalten. Pausen sowie Sonn- und Feiertagsregeln gelten auch im Homeoffice. Zusätzliche 40 Wochenstunden neben einem Vollzeit-Hauptjob sind daher nicht ohne Weiteres möglich.
Der konkrete Wochenumfang steht im individuellen Arbeitsvertrag. Bei Arbeit auf Abruf verlangt § 12 TzBfG unter anderem eine bestimmte wöchentliche und tägliche Arbeitszeit, Referenztage und Referenzstunden und grundsätzlich eine Ankündigung mindestens vier Tage vorher. Ist keine wöchentliche Dauer festgelegt, gelten gesetzlich 20 Stunden als vereinbart. Eine pauschale Spanne von 5–40 Stunden ersetzt diese Angaben nicht.
Arbeitslosengeld und andere Leistungen
Die Minijob-Grenze ist nicht der anrechnungsfreie Betrag bei Sozialleistungen. Beim Arbeitslosengeld I bleiben vom nach den gesetzlichen Abzügen ermittelten Nebeneinkommen grundsätzlich 165 € monatlich anrechnungsfrei; ein höherer individueller Freibetrag kann möglich sein. Die Erwerbstätigkeiten müssen zusammen grundsätzlich weniger als 15 Stunden pro Woche umfassen, um weiterhin als arbeitslos zu gelten. Die Tätigkeit ist der Agentur für Arbeit mitzuteilen.
Bei Leistungen nach dem SGB II gelten eigene Absetzbeträge und Ausnahmen; nach der allgemeinen Regel zunächst 100 € monatlich sowie gestaffelte weitere Erwerbstätigenfreibeträge. Auch bei BAföG, Elterngeld, Familienversicherung oder bestimmten Renten gelten eigene Regeln. Die jeweilige zuständige Stelle berücksichtigt deine persönliche Situation. Die Auswahl „Nebeneinkommen“ in einer Bewerbung entscheidet darüber nicht.
Selbstständiges Nebeneinkommen
Ein Honorarvertrag ist für tatsächlich selbstständige Leistungen vorgesehen. Die Minijob-Lohngrenze ist kein pauschaler Steuerfreibetrag für selbstständige Honorare. Steuerliche Anmeldung, gegebenenfalls Gewerbeanmeldung, Gewinnermittlung, Umsatzsteuer und mögliche Sozialversicherungspflichten richten sich nach der tatsächlichen Tätigkeit. Maßgeblich ist die Durchführung der Zusammenarbeit, nicht nur die Vertragsüberschrift.
Offizielle Quellen und weitere Informationen
- Minijob-Zentrale: Minijob mit Verdienstgrenze, Sonderzahlungen und Arbeitszeit
- Minijob-Zentrale: Mehrere Jobs und Hauptbeschäftigung
- Minijob-Zentrale: Verdienstgrenze 2027
- § 8 SGB IV: Geringfügigkeitsgrenze und Zusammenrechnung
- BMAS: Regelungen zur Arbeitszeit
- § 2 ArbZG: Arbeitszeiten mehrerer Arbeitgeber, § 3 ArbZG: Höchstarbeitszeit, § 5 ArbZG: Ruhezeit
- § 12 TzBfG: Arbeit auf Abruf
- § 38b EStG: Lohnsteuerklassen
- § 155 SGB III: Anrechnung von Nebeneinkommen, § 138 SGB III: Arbeitslosigkeit und Wochenstunden
- § 11b SGB II: Absetzbeträge beim Erwerbseinkommen
Zur Pruviso-Vergütung findest du Beispiele unter Verdienst. Du kannst den Betrag für geleistete Stunden im Stundenlohn-Rechner nachvollziehen. Dein persönliches Vertragsdokument findest du während der Bewerbung in deinem angemeldeten Bereich.
Die Anleitungen helfen dir bei der Organisation digitaler Homeoffice-Arbeit. Beispiele und Illustrationen sind fiktiv. Für deine konkreten Aufgaben gelten das jeweilige Briefing und deine individuelle Vereinbarung.