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Geschäftliche Leistungen und Projekte

AGB für Unternehmenskunden

Arbeitsfassung · Prüfung ausstehendStand: 02. Okt. 2026 · Fassung 6 Fassung herunterladen
Diese Kunden-AGB sind eine angepasste Arbeitsfassung. Insbesondere Laufzeitregelungen, Haftungsbegrenzung, die 90-%-Pauschale und die Vertragsstrafe bei Social-Media-Exklusivität bedürfen vor vertraglicher Verwendung einer rechtlichen Prüfung. Für Testpersonen gelten gesonderte Teilnahmebedingungen.
ImpressumDatenschutzerklärungAGB für UnternehmenskundenTeilnahmebedingungen
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§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner§ 2 Vertragsschluss, Umfang und Ausführung§ 3 Leistungsfristen und Termine§ 4 Leistungsumfang und Vergütung§ 5 Zahlungsbedingungen§ 5a Vertragslaufzeit und Kündigung§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden§ 7 Abnahme§ 8 Nutzungsrechte und Leistungsschutzrechte§ 9 Eigentumsvorbehalt§ 10 Gewährleistung und Haftung§ 11 Rechtliche Prüfung von Kundeninhalten§ 12 Schadensersatz und vorzeitige Beendigung§ 13 Vertraulichkeit§ 14 Datenschutz§ 15 Zusätzliche Bestimmungen für Webhosting§ 16 Zusätzliche Bestimmungen für Social-Media-Betreuung§ 17 SchlussbestimmungenKontakt zu diesen Bedingungen

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Leistungen zwischen der Pruviso Marketing GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Sabrina Siegmann, Helenenallee 2, 24937 Flensburg, Deutschland (nachfolgend „Pruviso Marketing“), und ihren Unternehmenskunden. Das Angebot richtet sich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Diese Kunden-AGB gelten nicht für Arbeitsverhältnisse, Bewerbungsverfahren oder die bloße Registrierung als Testperson.
  2. Die Bedingungen gelten für die jeweils unter ihrer Einbeziehung geschlossenen Verträge. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wurde. Für künftige Geschäftsbeziehungen gelten diese AGB, soweit wirksam vereinbart.
  3. „Auftrag“ bezeichnet das jeweilige Vertragsverhältnis unabhängig von dessen Vertragstyp. Pruviso Marketing erbringt die vereinbarte Leistung; der Kunde schuldet die vereinbarte Vergütung.
  4. Individuelle Vereinbarungen haben gemäß § 305b BGB Vorrang. Ihre Wirksamkeit wird durch eine in diesen AGB vorgesehene Form nicht eingeschränkt.

§ 2 Vertragsschluss, Umfang und Ausführung

  1. Darstellungen von Leistungen auf Websites, in sozialen Medien und in Werbemitteln stellen keine verbindlichen Angebote dar.
  2. Ein Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots zustande, insbesondere schriftlich oder in Textform, etwa per E-Mail. Eine elektronische Bestätigung kann eine Annahme darstellen, wenn sich Inhalt und Erklärung eindeutig auf das Angebot beziehen. Ein Vertragsschluss durch schlüssiges Verhalten setzt entsprechende übereinstimmende Erklärungen voraus; bloßes Schweigen allein genügt nicht.
  3. Maßgeblich sind das jeweilige Angebot und die Auftragsbestätigung. Pruviso Marketing erbringt die Leistungen fachgerecht im vereinbarten Umfang.
  4. Auf Kundenwunsch ist eine Zusammenarbeit mit kundenseitig beauftragten Dritten möglich. Pruviso Marketing ist für die eigene Leistung verantwortlich. Die gesetzliche Zurechnung des Verhaltens eigener Erfüllungsgehilfen bleibt unberührt.
  5. Bei App-, Website- und Usability-Tests werden insbesondere Testziel, Zielgruppe, Geräte, Testumgebung, zulässige Handlungen, Ergebnisformat und Abnahmekriterien im Briefing festgelegt. Der Kunde stellt sicher, dass die vorgesehenen Tests und bereitgestellten Zugänge autorisiert sind. Echte Vertragsabschlüsse, kostenpflichtige Bestellungen oder Identifizierungen sind nur Gegenstand eines Auftrags, wenn sie ausdrücklich und rechtlich zulässig vereinbart wurden.

§ 3 Leistungsfristen und Termine

  1. Vereinbarte Fristen beginnen mit der Annahme des Auftrags, jedoch nicht vor Bereitstellung erforderlicher Unterlagen, Zugänge und einer vereinbarten Anzahlung.
  2. Unvorhersehbare, von Pruviso Marketing nicht zu vertretende Hindernisse können eine angemessene Verlängerung der Frist rechtfertigen. Pruviso Marketing informiert den Kunden über erhebliche Verzögerungen und deren voraussichtliche Dauer.
  3. Verzögerungen aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Kunden gehen nicht zulasten von Pruviso Marketing. Gesetzliche Rechte bei nicht nur vorübergehenden Leistungshindernissen bleiben bestehen.

§ 4 Leistungsumfang und Vergütung

  1. Leistungsumfang und Vergütung ergeben sich aus Angebot und Auftragsbestätigung. Zusätzlicher Aufwand durch Änderungswünsche wird nach vorheriger Abstimmung mit 90,00 € netto pro Stunde berechnet, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
  2. Ist künstlerischer Gestaltungsspielraum vereinbart, stellt bloßes Nichtgefallen für sich genommen keinen Mangel dar. Vereinbarte Beschaffenheiten und Anforderungen bleiben maßgeblich.
  3. Bei Dienstleistungen wird ein wirtschaftlicher Erfolg nur geschuldet, wenn dieser ausdrücklich vereinbart wurde. Vereinbarte Testberichte oder sonstige Arbeitsergebnisse bleiben zu erbringen.
  4. Pruviso Marketing darf geeignete Subunternehmer einsetzen. Die vertragliche Verantwortung gegenüber dem Kunden und datenschutzrechtliche Pflichten bleiben bestehen.
  5. Für vorgestreckte Drittanbieterkosten, etwa freigegebene Werbebudgets, kann ein Verwaltungsaufschlag von 10 % vereinbart werden. Kosten und Aufschlag werden im Angebot oder vor ihrer Entstehung offengelegt.
  6. Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich Vergütungen gegenüber Unternehmenskunden netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

§ 5 Zahlungsbedingungen

  1. Rechnungen sind nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig, sofern keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde.
  2. Bei einer wirksam vereinbarten Zahlungsfrist von 14 Tagen nach Rechnungserhalt tritt Verzug nach deren Ablauf unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Verzugsvorschriften.
  3. Für Entgeltforderungen gegenüber Unternehmern beträgt der Verzugszins gemäß § 288 Abs. 2 BGB neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
  4. Der Kunde kann mit unbestrittenen, anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis und gesetzlich geschützte Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.
  5. Verzögerungen, die der Kunde zu vertreten hat, lassen bestehende Vergütungsansprüche nicht allein deshalb entfallen. Ersparte Aufwendungen und anderweitiger Erwerb werden berücksichtigt, soweit gesetzlich geboten.

§ 5a Vertragslaufzeit und Kündigung

  1. Bei laufenden Betreuungs- und sonstigen Dauerschuldverhältnissen mit vereinbarter fester Laufzeit verlängert sich der Vertrag um den gleichen Zeitraum, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf gekündigt wird, soweit im Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde.
  2. Laufende Verträge ohne feste Laufzeit sind mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündbar, soweit keine abweichende Vereinbarung gilt. Kündigungen können in Textform erklärt werden.
  3. Einzelne Projekt- oder Testaufträge werden durch diese Regelung nicht automatisch zu Dauerschuldverhältnissen. Ihre Beendigung richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung und dem anwendbaren Gesetz.
  4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund und zwingende gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde stellt notwendige Materialien, Informationen, Ansprechpartner und rechtmäßig nutzbare Zugänge rechtzeitig bereit.
  2. Materialien sollen in einem geeigneten digitalen Format übermittelt werden. Vertrauliche Zugangsdaten werden nur über abgestimmte sichere Kanäle bereitgestellt.
  3. Bei fehlender Mitwirkung verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen. Für vom Kunden zu vertretende, tatsächlich angefallene Leerlaufzeiten kann nach vorheriger Ankündigung und entsprechender Vereinbarung ein Tagessatz von acht Stunden zu je 90,00 € netto, insgesamt 720,00 € netto, angesetzt werden. Gesetzlich erforderliche Anrechnungen ersparter Aufwendungen und anderweitigen Erwerbs bleiben unberührt.

§ 7 Abnahme

  1. Soweit ein werkvertraglicher Erfolg vereinbart ist, gelten die gesetzlichen Abnahmeregelungen. Reine Dienstleistungen unterliegen keiner werkvertraglichen Abnahme, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
  2. Nach Fertigstellung kann Pruviso Marketing unter Hinweis auf die gesetzlichen Folgen eine angemessene Frist zur Abnahme setzen. Regelmäßig können sieben Tage angemessen sein; Umfang und Komplexität der Leistung sind zu berücksichtigen. Eine Abnahmefiktion tritt nur unter den gesetzlichen oder wirksam vereinbarten Voraussetzungen ein.
  3. Rechte wegen bekannter Mängel richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine fristgerechte, nachvollziehbare Mängelanzeige wird geprüft und nach den vereinbarten Regeln bearbeitet.

§ 8 Nutzungsrechte und Leistungsschutzrechte

  1. Der Kunde erhält die vereinbarten Nutzungsrechte an für ihn erstellten Arbeiten nach vollständiger Zahlung der dafür vereinbarten Vergütung. Art und Umfang richten sich nach Angebot und Vertragszweck. Ausschließliche Rechte werden übertragen, soweit dies vereinbart und rechtlich möglich ist.
  2. Rechte Dritter, insbesondere an Software, Schriften, Fotos und sonstigen lizenzierten Bestandteilen, richten sich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen. Diese Bestandteile werden nicht entgegen ihren Lizenzbedingungen übertragen.
  3. Die Verwendung von Ergebnissen sowie Namen und Logo des Kunden als Referenz oder zur Eigenwerbung erfolgt nach gesonderter Freigabe des Kunden. Vertraulichkeits- und Datenschutzpflichten bleiben bestehen.
  4. Rechte an abgelehnten Entwürfen verbleiben bei Pruviso Marketing, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

Pruviso Marketing behält sich das Eigentum an übergebenen körperlichen Leistungen und die Einräumung vereinbarter Nutzungsrechte bis zur vollständigen Bezahlung der hierfür geschuldeten Vergütung vor. Gesetzliche Grenzen des Eigentumsvorbehalts bleiben unberührt.

§ 10 Gewährleistung und Haftung

  1. Soweit rechtlich zulässig, verjähren werkvertragliche Mängelansprüche von Unternehmenskunden nach zwölf Monaten. Zwingende gesetzliche Fristen, insbesondere bei Arglist, vorsätzlicher Pflichtverletzung und gesetzlich zwingenden Rückgriffsansprüchen, bleiben unberührt.
  2. Pruviso Marketing haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften. Übernommene Garantien bleiben maßgeblich.
  3. Bei leichter Fahrlässigkeit besteht eine Haftung bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Sie ist auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  4. Für Fälle nach Absatz 3 ist eine Haftungsobergrenze von 500.000,00 € vorgesehen, soweit diese im konkreten Vertragsverhältnis wirksam vereinbart werden kann. Die unbeschränkte Haftung nach Absatz 2 wird davon nicht erfasst.

§ 11 Rechtliche Prüfung von Kundeninhalten

Eine Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit oder Richtigkeit vom Kunden bereitgestellter Inhalte, insbesondere nach Wettbewerbs-, Marken- oder Urheberrecht, ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Eigene gesetzliche Pflichten von Pruviso Marketing bleiben unberührt. Der Kunde stellt die erforderlichen Rechte und Freigaben für seine Materialien sicher.

§ 12 Schadensersatz und vorzeitige Beendigung

  1. Fehlerhafte oder unvollständige Kundenunterlagen können nach den gesetzlichen Voraussetzungen einen Anspruch auf Ersatz des dadurch verursachten, erforderlichen Mehraufwands begründen. Verschulden, Kausalität und Schadensminderungspflichten bleiben zu berücksichtigen.
  2. Bei einer vom Kunden veranlassten vorzeitigen Beendigung ohne entsprechenden gesetzlichen oder vertraglichen Grund können die bis dahin erbrachten Leistungen abgerechnet werden. Für den entfallenden Teil ist eine Pauschale von 90 % der hierfür vereinbarten Vergütung vorgesehen, soweit eine solche Pauschalierung im Einzelfall wirksam ist. Der Kunde darf nachweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden beziehungsweise Vergütungsanspruch entstanden ist. Bereits berechnete Leistungen werden nicht doppelt erfasst.
  3. Gesetzliche Kündigungsrechte, insbesondere bei Werkverträgen, sowie die Anrechnung ersparter Aufwendungen und anderweitigen Erwerbs bleiben unberührt. Diese Arbeitsfassung bedarf hinsichtlich der Pauschalierung vor ihrer Verwendung einer rechtlichen Prüfung.

§ 13 Vertraulichkeit

Pruviso Marketing behandelt vertrauliche Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich. Die Pflicht gilt auch für entsprechend verpflichtete eingesetzte Personen. Gesetzliche Offenlegungspflichten und ausdrücklich freigegebene Informationen bleiben ausgenommen.

§ 14 Datenschutz

Die Parteien verarbeiten personenbezogene Daten im Rahmen der jeweils anwendbaren Datenschutzvorschriften. Soweit Pruviso Marketing personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, ist vor Beginn der betreffenden Verarbeitung eine Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO abzuschließen. Die Rollen der Parteien und zulässige Weitergaben von Testergebnissen werden im jeweiligen Projekt festgelegt. Bewerbungs-, Ausweis-, Gehalts-, Steuer- und Bankunterlagen von Testpersonen sind keine für Auftraggeber bestimmten Testergebnisse.

§ 15 Zusätzliche Bestimmungen für Webhosting

  1. Dieser Abschnitt gilt nur, wenn Webhosting ausdrücklich beauftragt wurde. Verantwortungsbereiche, Verfügbarkeit und Leistungsumfang richten sich nach dem Angebot. Für nicht zu vertretende Störungen außerhalb des eigenen Einflussbereichs gelten die gesetzlichen Regeln und § 10 dieser Bedingungen.
  2. Preisänderungen sind nur auf Grundlage einer wirksamen Preisänderungsvereinbarung zulässig. Vorgesehene Änderungen werden mindestens sechs Wochen vorher angekündigt. Gesetzliche Rechte und individuell vereinbarte Kündigungsrechte bleiben bestehen.
  3. Bei rechtswidrigen Inhalten, Spam oder vergleichbarem Missbrauch können die betroffenen Leistungen im rechtlich zulässigen und erforderlichen Umfang gesperrt werden. Soweit möglich und zumutbar, wird der Kunde vorab informiert.

§ 16 Zusätzliche Bestimmungen für Social-Media-Betreuung

  1. Dieser Abschnitt gilt nur für ausdrücklich vereinbarte Social-Media-Betreuung. Eine Exklusivität muss in ihrem sachlichen und zeitlichen Umfang im Auftrag festgelegt werden.
  2. Für einen schuldhaften Verstoß gegen wirksam vereinbarte Exklusivität ist eine Vertragsstrafe in Höhe der sechsfachen Monatsvergütung vorgesehen. Umfang, Angemessenheit und rechtliche Zulässigkeit dieser Regelung sind vor einer vertraglichen Verwendung gesondert zu prüfen; sie wird durch die Registrierung einer Testperson nicht vereinbart.

§ 17 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt deutsches Recht. Zwingende gesetzliche Regelungen bleiben unberührt.
  2. Gerichtsstand ist Flensburg, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist und eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
  3. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, richtet sich die Folge nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 306 BGB. Eine unwirksame Klausel wird nicht automatisch durch die wirtschaftlich weitestgehende Ersatzregelung ersetzt.

Kontakt zu diesen Bedingungen

Pruviso Marketing GmbH, Helenenallee 2, 24937 Flensburg
Telefon: +49 461 40682880
E-Mail: [email protected]

Für Bewerber und Testpersonen gelten stattdessen die Teilnahmebedingungen und der jeweilige individuelle Vertrag.

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